Augenärztliche Hausbesuche für Privatpatienten und Selbstzahler

Düsseldorf, 14. Februar 2013

 

Hausbesuche durch Augenarzt

nur privat und Selbstzahler

Telefon: 0173-8455035

 

Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Familienangehörige,

 

ab dem 1.3.2013 können Sie mich im Umkreis von ca. 20 Kilometern in und rund um Düsseldorf für eine hausaugenärztliche Untersuchung kontaktieren. Das Angebot richtet sich zunächst an Privatpatienten und Selbstzahler in Düsseldorf, Neuss, Meerbusch, Hilden, Haan, Solingen/Ohligs, Ratingen, Monheim, Langenfeld und Leichlingen.

Das Angebot richtet sich aus abrechnungstechnischen Gründen ausschliesslich an Privatpatienten und Selbstzahler, die zum Beispiel die Möglichkeit nutzen wollen ihre bettlägrigen oder pflegebedürftigen und in der Mobilität womöglich stark eingeschränkten Familienanghörigen zuhause von einem Augenarzt oder im Altersheim augenärztlich untersuchen zu lassen, soweit dies im Rahmen einer ambulanten Untersuchung vor Ort möglich ist.

 

Oft kommt es vor, das ein Pflegefall in der Familie auf Grund seines reduzierten Allgemeinzustandes und fehlender Mobilisierbarkeit über Jahre nicht mehr augenärztlich kontrolliert und untersucht worden ist. Oftmals werden Glaukome oder auch operationswürdige Erkrankungen der Augenlinse dabei nicht erkannt, obwohl beispielsweise die Operation des grauen Stars für die Betroffenen mitunter eine erhebliche Steigerung der Lebensqualität nach sich ziehen kann.

 

Zu diesem Zweck steht nun unter anderem eine moderne transportable HSO-Handspaltlampe von Zeiss für hausaugenärztliche Untersuchung von Patienten zur Verfügung mit der sich auch am Bett des Patienten die Strukturen des vorderen Augenabschnittes und des Glaskörpers biomikroskopisch darstellen und untersuchen lassen.

 

Ebenfalls ist im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort eine Untersuchung des Augenhintergrundes bei einem Hausbesuch möglich. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn Sie oder der zu untersuchende Familienangehörige beispielsweise an einer Zuckererkankung (Diabetes mellitus), Bluthochdruck oder Netzhauterkrankungen in ihrer Vorgeschichte leiden - oder Symptome haben, die möglicherweise auf eine beginnende Netzhauterkrankungen hinweisen.

 

Beachten Sie dabei, dass nach einer Pupillenerweiterung für den Rest des Tages kein Auto mehr gefahren werden darf und sie sich nach Möglichkeit nicht im Sonnenlicht aufhalten sollten.

 

Sollten sich im Rahmen einer solchen hausaugenärztlichen Untersuchung Anhaltspunkte für Veränderungen der Netzhaut oder anderer Strukturen des Auges ergeben, so wäre in diesem Fall gegebenenfalls eine weiterführende Abklärung in einer spezialisierten Augenklinik erforderlich. Dazu gehören beispielsweise hochmoderne Untersuchungsverfahren wie eine OCT-Untersuchungen (Schichtdickenanalysen der Netzhaut und Netzhautmitte), Fluoreszensangiographien, Gesichtsfelduntersuchungen und weitere Untersuchungsmethoden, die dann entsprechend weiter zu veranlassen wären.

 

Vielleicht haben Sie aber auch "nur" akut ein rotes Auge entwickelt, dass augenärztlich abgeklärt werden soll und ihre Fahrtauglichkeit derart beeinträchtigt, dass sie selbst keinen Augenarzt aufsuchen können. Auch in diesem Fall macht es Sinn sich zeitnah augenärztlich untersuchen zu lassen, um ernsthafte und das Sehvermögen bedrohende Krankheitsprozesse rechtzeitig auszuschliessen und zu behandeln.

 

Die Kosten für die angebotene hausaugenärztliche Untersuchung setzen sich zum einen aus den Kosten für die Fahrt zum Untersuchungsort (Aufwandsentschädigung für die An- und Abfahrt - Entfernungs- und zeitabhängig) und den vor Ort vorgenommenen augenärztlichen Untersuchungen und Leistungen zusammen. Die ärztlichen Leistungen werden dabei gemäss der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Ihnen direkt abgerechnet.

 

Da die gesetzlichen Krankenkassen eine Abrechnung nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens anbieten ist eine durch mich durchgeführte hausaugenärztliche Untersuchung bei gesetzlich krankenversicherten Patienten nur im Rahmen der Privatbehandlung möglich.

 

Dabei kann es vorkommen, dass die ärztlichen Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen möglicherweise nur zum Teil erstattet werden.

 

Wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter mehr über das Kostenerstattungsverfahren der Krankenkassen wissen wollen, so erhalten sie unter anderem unter folgendem Link weiterführende Informationen:  https://de.wikipedia.org/wiki/Kostenerstattung_%28Krankenversicherung%29

 

Gesetzlich Versicherte die von mir behandelt werden treten daher als Selbstzahler auf und haben die entstehenden gesamten Behandlungskosten selber zu tragen. Es besteht für Selbstzahler aber die Möglichkeit, sofern diese mit ihrer Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren gewählt haben, einen Teil oder ggf. auch die gesamten Kosten von der Krankenkasse bei Vorlage der Rechnung erstattet zu bekommen. Hierzu heisst es unter anderem:

 

"...Im Kostenerstattungsprinzip wird der Patient als Selbstzahler (Privatpatient) nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) behandelt, bezahlt seine Rechnung direkt an den Arzt und lässt sich den erstattungsfähigen Anteil durch seine Krankenkasse erstatten..."

 

Wenn Sie eine hausaugenärztliche Untersuchung wünschen, so erreichen Sie mich unter folgender Telefonnummer.

 

Hausbesuche durch Augenarzt

nur privat und Selbstzahler

Telefon: 0173-8455035

 

An den Wochenenden, zum Beispiel wenn sie plötzlich ein rotes Auge entwickeln, sind Hausbesuche auch möglich, sofern ich aus beruflichen oder privaten Gründen nicht selber verhindert sein sollte.

 

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

 

Herzliche Grüsse,

 

Ihr

 

Cord Uebermuth